Die Kosten ergeben sich aus den individuellen Anforderungen der zu betreuenden Person.
Zusätzlich fallen bei Erstanfahrt oder einem wechsel einer 24 Stunden- Betreuungskraft An- und Abfahrtskosten pro Betreuungskraft von ca.160€-190€ an.
Hier ein Beispiel:
Ab 3.150€ (inkl. Steuern u. Sozialabgaben)
Abzüglich bei z.B. Pflegegrad 3:
- 572€ Pflegegeld
- 333€ Steuervorteil
= zu zahlender Eigenanteil von 2.245€